Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Geltungsbereich und allgemeine Hinweise:
(1) Vorbehaltlich individueller schriftlicher Vereinbarungen, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
(2) Für unsere sämtlichen Verkaufsgeschäfte mit Endverbrauchern im Showroom und mit Geschäftspartnern oder mit Unternehmen im allgemeinen gelten ausschließlich diese Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern nicht besondere Abmachungen zwischen dem Kunden und Schoeller Interiors etwas anderes vorsehen. Fremden Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.(3) Schoeller Interiors handelt nach den der WKO entsprechenden gewerblichen Inhalten und Bestimmungen des freien Gewerbes der Einrichtungsberatung, insbes. der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung.
Die Tätigkeit liegt in der Erstellung individueller Einrichtungskonzepte, der Beratung bei Einrichtungsprojekten hinsichtlich Stil, Raumaufteilung, Möbelaufstellung, Farb- und Materialkonzeption und ähnlichen kreativen Tätigkeiten. Zur Veranschaulichung können Zeichnungen und Pläne in zwei- oder dreidimensionaler Darstellung zum Einsatz kommen.
Schoeller Interiors entwickelt Vorschläge für die Inneneinrichtung, die je nach Bedarf Farbe, Stoffe, Tapeten, Beleuchtung, Möbel, Accessoires, Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Wandgestaltungen,… umfassen können. Die Dienstleistungen umfassen keine Architektur. Schoeller Interiors konsultiert andere Fachleute wie Lichtplaner, Akustikplaner, Landschaftsarchitekten, Architekten und andere. Der Kunde erkennt an, dass die Projektfristen den Unwägbarkeiten des Marktes und den Leitungen Dritter unterliegen können.(4) Weiters handelt Schoeller Interiors nach den der WKO entsprechenden gewerblichen Inhalten und Bestimmungen des Gewerbes Handel mit Möbeln und Raumausstattungsware und Heimtextilien.
Vertragsabschluss
(1) Die Auftragserteilung gilt mit der Unterschrift und/oder der geleisteten Anzahlung des Kunden als bindend.(2) Der Vertragspartner ist einverstanden, dass sämtliche geschäftlichen Schriftstücke, Rechnungen etc. elektronisch erstellt und an ihn übermittelt werden.
Angebot und Preise
(1) Sämtliche Preise sind mangels abweichender Angaben in Euro erstellt. Der Kaufpreis ist falls nicht anders vereinbart netto mit einer angeführten Mwst. Maßgebend sind die zur Zeit der Bestellung der Ware geltenden Preise (Auftragsbestätigung). Über anfallende Liefer- und Versandkosten wird vor Vertragsabschluss informiert. Die genauen Liefer- und Versandkosten werden bei der Rechnung separat angeführt. Wir halten unsere Angebote wenn nicht anders vereinbart für 14 Tage. Fehler und Irrtümer dort sind vorbehalten, insbesondere was die Warenverfügbarkeit betrifft.
(2) Pauschalpreis- / Entgeltvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solche und der Schriftlichkeit. Dadurch werden keinesfalls die Leistungen pauschaliert (unechter Pauschalpreis). Änderungen des Leistungsinhaltes sidn von diesen Pauschalpreis nicht umfasst.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Anzahlung in Rechnung zu stellen und Zusatzleistungen gesondert abzurechnen. Aufträge die nur Handelsware enthalten: 60% Anzahlung, 40% bei Lieferung. Aufträge mit Sonderanfertigungen: 60% bei Auftragserteilung, 20% beim geplanten Liefertermin, 20% bei vereinbarten Termin Fertigstellung. Nachträge, sowie Kostenänderungen werden mit der Schlussrechnung abgerechnet. Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach Übergabe. Das Zahlungsziel beträgt 30 tage netto. Maßgeblich ist das Einlangen beim Auftragnehmer.
(4) Zahlungen des Auftraggebers haben spesen- und abzugsfrei zu erfolgen.
(5) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungen ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt wurde oder vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde. § 6 Abs 1 Z 8 KSchG bleibt hievon unberührt.
(6) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von 40 EUR zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.
(7) Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Einkauf und Bestellungen.
(1) SCHOELLER INTERIORS bietet neben Designleistungen auch ausgewählte Waren gem. Gewerbeberechtigung an. Sinngemäß gelten alle o.g. Bestimmungen auch für den Verkauf von Produkten durch SCHOELLER INTERIORS, auch wenn diese unabhängig von einem Designprojekt (zB.: Full Interior Design Service) vom Kunden/der Kundin bezogen werden. Insbesondere wird auf die Punkte bezüglich Eigentumsvorbehalt, Zahlung, Rückgabe hingewiesen. Schoeller Interiors betreibt keinen Online-Shop und verfügt über kein eigenes Warenlager. Produkte werden von der Kundin/vom Kunden bestellt, nachdem diese persönlich vorgestellt wurden. Im Fall, dass dies nicht möglich, erwünscht oder notwendig ist, können Bestellungen auch per Mail durchgeführt werden. Der Kunde/die Kundin erhält zu diesem Zweck ein Angebot, das schriftlich rückbestätigt wird und damit verbindlich ist.
(2) Vor dem Kauf von Möblierung, Beleuchtung und sonstigen Einrichtungsgegenständen und Materialien („Waren“) im Namen des Kunden muss der Kunde beim Designer einen ausreichenden Betrag hinterlegen („Deposit“), um Ware zu erhalten, und der Designer ist nicht verpflichtet, die Waren zu kaufen, solange diese Anzahlung nicht eingegangen ist. Stornierungen, sofern vom Hersteller oder Verkäufer verfügbar werden pro Artikel berechnet. Sonderanfertigungen wie Personalisierungen („Custom Made“) sowie verarbeitete Waren können nicht storniert oder zurückgegeben werden. Schoeller Interiors verfügt über kein eigenes Warenlager. Somit werden alle Waren individuell für den Kunden und nur auf dessen expliziten Wunsch, nach vorheriger reiflicher Überlegung, bestellt.
(2) Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SCHOELLER INTERIORS. Ein Weiterverkauf ist bis dahin nicht gestattet. Wird die Ware verarbeitet, so erwirbt SCHOELLER INTERIORS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen Gegenständen vermischt wird.
(3) Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen. Abbildungen geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder; insbesondere Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibung sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Diese Abweichungen stellen keine Mängel der vom Verkäufer gelieferten Produkte dar.
Transport und Lagerung.
Alle Einrichtungsgegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart bis zur geplanten Installation in ein Sammellager geschickt. Alle Verpackungs-, Lager-, Transport-, Anliefer- und ggf. Montage- Aufbau und Installationskosten werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Rückerstattung und Stornierungen
(1) Sollte der Kunde den Auftrag stornieren wollen, liegt es allein im Ermessen des Designers, diesem Wunsch zu entsprechen. Die meisten Artikel können nicht zurückgegeben werden, Anfragen werden im Einzelfall behandelt und mit dem Lieferanten verhandelt. Bei Stornierung eines Auftrags seitens des Kunden verfällt die geleistete Anzahlung.
(2) Waren die nach Kundenwunsch hergestellt und bestellt wurden (z.B. angefertigte Vorhänge, Kissen, Polstermöbel, Teppiche und Lampenschirme), sowie alle Bestellungen aus dem Sortiment der Musterkollektionen im Showroom können nicht umgetauscht werden, es sei denn es liegt ein eindeutiger Fabrikationsmangel vor im Sinne des Gewährleistungsanspruchs. Waren sind grundsätzlich nur unverarbeitet, unbenutzt und ungewaschen umtauschbar.
Designhonorar für Interior Design Services.
(1) Für Projekte bei denen ein Full Interior Design Service angeboten wird, erstellt SCHOELLER INTERIORS eine Honorarschätzung auf Grundlage des Projektumfangs und der Leistungsbeschreibung. Diese Honorarschätzung sowie die Leistungsbeschreibung bilden die Basis für den Vertrag zum Full Interior Design Service.
(2) Bei kleineren Projekten bei denen nicht der volle Umfang eines Full Interior Design Service angeboten wird, wird auf Stundenbasis gem. aktueller Preisliste vergütet. Alle Stunden oder Teilstunden, die SCHOELLER INTERIORS an und/oder für das Projekt arbeitet, werden in diesem Fall als Design-Honorare betrachtet. Stundenhonorare werden dem Kunden/der Kundin, sofern er/sie Privatkunde im Sinne des KSchG ist, in 10-Stunden-Schritten oder monatlich in Rechnung gestellt und sind vom Kunden nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Abrechnungen an gewerbliche Kunden erfolgen nach Vereinbarung.
(3) Bei Beauftragung von Interior Design Services erhält SCHOELLER INTERIORS einen nicht rückzahlbaren Vorschuss gem. Rechnung. Dies dient zugleich oder auch alleinig als Auftragsbestätigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Projektes durch den Auftraggeber werden die bis dahin angefallenen Stunden abgerechnet, zuzüglich einer Abschlagszahlung von 30% der noch offenen im Kostenvoranschlag erwähnten Stunden. Dies bildet einen Ersatz für eingeräumte Ressourcen.
(4) Sofern mündlich oder schriftlich durch SCHOELLER INTERIORS Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt: Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 20% des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.
Rücktritt vom Vertrag von Interior Design Services.
(1) Bei Verzug des Auftragnehmers ist der Rücktritt des Auftraggebers jedenfalls erst nach Setzung einer ausreichenden Nachfrist mittels eingeschriebenen Brief zulässig. Verzug mit geringfügigen oder unwesentlichen (Teil-)Leistungen berechtigt nicht zum Rücktritt.
(2) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Verpflichtung oder Obliegenheit, vor allem bei der Erfüllung von An-, Teil- oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen oder Mitwirkungstätigkeiten, welche die Ausführung des Auftrages unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte werden dadurch nicht berührt.
(3) Ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieser den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet § 1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu bezahlen.
(4) Der Auftragnehmer ist außerdem bei anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt wurde.
(5) Die gesetzlich zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen betreffend den Rücktritt vom Vertrag bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Leistungsfristen, Termine, Lieferung, Transport und Gefahrenübergang
(1) Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.
(2) Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Vorlage sämtlicher technischer und sonstiger Ausführungsdetails, Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung und/oder völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Nur im Fall eines vom Auftragnehmer verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Auftraggeber frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf und schriftlich erfolgen muss, vom Vertrag zurückzutreten, anderweitige bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz.
(3) Leistungstermine und –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden. Der Auftragnehmer hat die Leistungen ansonsten innerhalb angemessener Frist zu erbringen.
(4) Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerung bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind.
(5) Betriebsstörungen aller Art beim Auftraggeber oder seinen Lieferanten, Elementarereig- nisse, Streiks und sonstige vom Auftraggeber nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Umstände berechtigen den Auftragnehmer unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers zur Verlängerung der Lieferfrist oder zur ganzen oder teilweisen Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet.
(6) Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Ablehnung der Restlieferungen.
(7) Einseitige Leistungsänderungen durch den Auftragnehmer wie zB technisch bedingte Fertigungsänderungen sowie Abweichungen von Maßen, Gewichten, Farben und Mustern sind dem Auftraggeber zumutbar, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Dies gilt auch für Nachlieferungen.
Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum.
(2) Angebote Der Kunde erkennt an, dass die vom Designer vorgeschlagenen Spezifikationen einschließlich des Designplans, schriftliches Material oder Dokumentationen enthalten können, die Konzepte, Ideen, Anweisungen, Muster, zugehörige Materialien oder Dokumentationen, Fotos, Zeichnungen, Schematische Darstellungen und Kopien des Vorgenannten beschrieben, alle dem Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht dem Recht der Öffentlichkeit und/oder Recht auf Namensnennung (zusammen als „Eigentumsrechte“ bezeichnet) unterliegen. Der Designer behält sich hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Eigentumsrechten vor, unabhängig davon ob sie registriert oder eintragungsfähig sind, patentiert oder patentierbar. Der Kunde verpflichtet sich, die Gültigkeit der Durchsetzbarkeit der Schutzrechte des Designers nicht anzufechten. Alle Angebote, Entwürfe und Arbeiten die in Zusammenhang mit dem Projekt entstehen sind Eigentum des Designers und stehen ausschließlich diesem zu. Der Kunde darf die Angebote und Entwürfe nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Designers kopieren, verbreiten oder Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde darf unter keinen Umständen Markenzeichen, Etiketten oder andere Eigentumshinweise verändern oder entfernen, retuschieren oder unkenntlich machen. Der Kunde hat das uneingeschränkte Recht, die Ergebnisse des fertigen Projektes und alle darin verkörperten Schutzrechte nach Fertigstellung des Projekts durch den Designer in aller Ruhe zu nutzen und zu verwenden.
(3) Zeichnungen, Moodboards und Visualisierungen (Interior Sketches & Renderings) Zeichnungen, Moodboards und Visualisierungen sind konzeptioneller Natur und dienen der Darstellung der Entwurfsabsicht; sie dürfen nicht für architektonische oder technische Zwecke verwendet werden.
(4) Fotografien Der Kunde erkennt an, dass der Designer die im Zusammenhang mit diesem Projekt erbrachten Dienstleistungen und Arbeiten möglicherweise dokumentieren muss. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Designer das Projekt während aller Phasen, einschließlich nach Abschluss des Projekts, samt aller gelieferter Waren fotografiert und die Fotos oder Teile davon in Verbindung mit Marketing-, Werbe-, und/oder Werbekampagnen des Designers verwendet. Die Fotografien werden für geschäftliche Zwecke verwendet. Die Adresse des Projekts und der Name des Kunden wird nicht ohne vorherige Zustimmung veröffentlicht.
Gewährleistung
(1) Der Verkäufer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.(3) Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistungen innerhalb angemessener Frist. Das diesbezügliche Wahlrecht steht dem Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so ist angemessene Preisminderung zu gewähren. Nur bei unbehebbaren Mängeln, die den Gebrauch des Leistungsgegenstandes behindern, besteht ein Wandlungsrecht. Insbesondere Gegenstände aus natürlichen Materialien weisen naturbedingt Schwankungen in der Optik auf. Bei Holz gelten Astlöcher, Risse und geringfügige Farbabweichungen als akzeptiert und stellen keine Wertminderung dar. Dasselbe gilt für die Färbung und Musterung von Heimtextilien und Bodenbelägen.
(4) Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
(5) Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
(6) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(7) Rahmen der Gewährleistung: Wir übernehmen keine Haftung für Schäden und Folgeschäden, welche in Folge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir einzustehen haben, verursacht werden. Fachgerechte Montage, sachgemäße Verwendung und ordnungsgemäße Pflege von Produkten sind die Voraussetzung für die Geltung der Gewährleistung. Normale Abnützung sowie durch Dritte verursachte Schäden fallen nicht unter die Gewährleistung.
Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Nachrichten auf WhatApp, Facebook und Instagram gelten nicht.
Durchführbarkeit, Haftungsausschluss und -beschränkungen.
(1) SCHOELLER INTERIORS wird ihr Bestes tun, um die Erwartungen des Kunden an die Designentwicklung zu erfüllen. SCHOELLER INTERIORS übernimmt jedoch keine Haftung für die technische, bauliche oder sonstige faktische Realisierbarkeit der Designentwicklung und/oder des darauf basierenden Projektplans. Der Designer ist nicht dafür verantwortlich, dass ein Drittunternehmer, einschließlich eines Architekten ordnungsgemäß zugelassen ist und haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Drittunternehmen oder Hestellern, einschließlich Fehlern, Verzögerungen oder unvollständigen Bestellungen.
(2) Der Designer macht keine Zusicherungen und lehnt ausdrücklich jede Verantwortung für die Eignung der Dienste für irgendeinen Zweck ab. Die Dienste werden „wie besehen“ und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt. Der Designer lehnt alle Garantien in Bezug auf die Dienste ab, einschließlich aller stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. In keinem Fall haftet der Designer für Folgeschäden, besondere Schäden, Strafe einschließende Schäden, exemplarische Schäden, oder indirekte Schäden einschließlich aber nicht beschränkt auf Schäden für erwartete Gewinne, Einkommensverluste, wirtschaftliche Verluste, Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -dienstleistungen, den Verlust de Nutzung von Materialien oder die Unterbrechung von persönlichen Angelegenheiten die sich in irgendeiner Weise aus dem Vertrag ergeben und zwar unabhängig von der Haftungstheorie in Bezug auf Vertrag, unerlaubte Handlung oder anderweitig.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, sofern es sich nicht um Personenschäden oder um Schäden an Sachen handelt, die er zur Bearbeitung übernommen hat. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
(4) Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie die Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzögerungsschäden), insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferproblemen oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist.
(5) Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. § 6 Abs 1 Z 9 KSchG bleibt hiervon unberührt. Alle Schadenersatz- oder Produkthaftungsansprüche gegen den Auftragnehmer sind der Höhe nach mit dem Nettowert des einzelnen, allenfalls einen Schadenersatzanspruch begründenden Vertragsgegenstandes begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Personenschäden und vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, wobei der Anspruchsteller die grobe Fahrlässigkeit bzw. den Vorsatz beweisen muss.
Erfüllungsort, Gültigkeit, Gerichtsstand und anwendbares Recht.
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, dies selbst dann, wenn die Übergabe der Ware bzw. die Leistungserbringung vereinbarungs- gemäß an einem anderen Ort erfolgt. § 8 KSchG bleibt davon unberührt.
(2) Sollten einzelne oder mehrere (Teil-) Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen (Teil-) Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck der ungültigen Bestimmung auf rechtlich zulässige Weise am nächsten kommt.
(3) Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien ist österreichisches Recht (ausgenommen UN-Kaufrecht/CISD) anzuwenden.
(4) Für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entstehenden Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständigen Gerichtes vereinbart, doch kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl auch ein für den Auftraggeber sonst zuständiges Gericht anrufen. Soweit es sich beim Auftraggeber um einen Konsument im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, sind die diesbezüglichen Bestimmungen zu beachten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 1 535 30 75 zur Verfügung oder schreiben Sie uns ein E-Mail an info@schoeller-interiors.com.
Stand: Fassung und Ergänzung Jänner 2024